Fragen und Antworten
zum Thema: Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung des Bundes (LuFV III)
Was ist eigentlich die LuFV III?
Bei der LuFV III handelt es sich um eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Bahn, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Beide Partner haben sich verpflichtet von 2020 bis 2029 rund 86 Milliarden Euro in den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Schienennetzes zu investieren. Damit werden u. a. Gleise und Bahnhöfe, Stellwerke und Energieversorgungsanlagen erneuert. Die LuFV III ist somit eine gute Basis, um den vielerorts bestehenden Nachholbedarf im Schienennetz langfristig abzubauen.
Wie viele Brücken sollen laut Finanzierungsvereinbarung pro Jahr saniert werden?
Konkret sieht die LuFV III bis 2029 die Modernisierung von 2.000 Eisenbahnbrücken vor. Konkrete Jahresziele gibt es nicht; vielmehr sollen in den ersten fünf Jahren der LuFV III 600 Eisenbahnbrücken erneuert, 200 weitere Eisenbahnbrücken angeplant sowie weitere 100 Eisenbahnbrücken instand gehalten werden.
Ist die vom Bund im Rahmen der LuFV vorgegebene Menge der zu erneuernden Brücken überhaupt zu schaffen?
Wir sind zuversichtlich, die Zielvorgaben zu erreichen. Allerdings hängt das im Wesentlichen von externen Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen können. Hierzu zählen insbesondere die Dauer von Genehmigungsverfahren und die Verfügbarkeit von Marktkapazitäten zur baulichen Umsetzung. Aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungszeiten wird es einen Hochlauf zum Ende des Anrechenzeitraums geben. Viele Sanierungen, die jetzt angestoßen werden, werden erst bis 2024 fertig gestellt sein.
Baut die Bahn im Zeitraum von 2020 - 2029 wirklich nur die 2.000 Brücken, die von der LuFV III finanziert werden?
Nein, wir sanieren nicht nur die im Sanierungsprogramm des Bundes genannten Eisenbahnbrücken, sondern einige mehr. Insgesamt werden wir in dem genannten Zeitraum über 2.000 Brücken sanieren. Um die über 25.000 Eisenbahnbrücken im Netz instandzuhalten oder zu erneuern, hat die DB InfraGO ein umfassendes Brücken-Modernisierungsprogramm aufgelegt. Dazu gehören auch die durch Bundesmittel (LuFV) finanzierten
Brückenmodernisierungsmaßnahmen. Hinzu kommen Straßen- oder Fußgängerüberführungen, der Ersatz von Durchlässen sowie Neubauten von Eisenbahnbrücken, die im Sinne der Qualitätskennzahl nicht angerechnet werden dürfen. Insgesamt sind also selbstverständlich weitaus mehr als 2.000 Maßnahmen im Bereich von Brückenmodernisierungen zwischen 2020-2029 geplant.
Warum wurde eine „Qualitätskennzahl“ für Brücken eingeführt? Was ist das eigentlich?
Bei der Qualitätskennzahl handelt es sich um eine Steuerungsgröße, die vom BMDV eingeführt wurde, um die Vergabe der LuFV-Mittel zu überwachen und bei der Vielzahl der Maßnahmen eine Überprüfung durch das EBA zu ermöglichen.
Die Qualitätskennzahl beschreibt die Gesamtmenge von 2.000 Eisenbahnbrücken, die unter bestimmten Rahmenbedingungen im Zeitraum von 2020-2029 zu modernisieren sind.
Die Qualitätskennzahl unterscheidet sich entsprechend der durchgeführten Maßnahmen in drei verschiedene Cluster: Investitionsbrücke, Instandhaltungsbrücke und Anplanungsbrücke.
Für jeden Cluster wurden gesonderte Vertragswerte in der LuFV III festgelegt.
Was versteht man hinsichtlich der LuFV III unter den verschiedenen Clustern: Investitionsbrücke, Instandhaltungsbrücke und Anplanungsbrücke?
Investitionsbrücke
Eine Investitionsbrücke ist eine Eisenbahnüberführung, bei der eine Voll- oder Teilerneuerung stattgefunden hat.
Durch eine Erneuerung kann ein altes Brückenbauwerk oder ein zurückgebauter, ortsgleicher Bahnübergang ersetzt werden.
Die Eisenbahnüberführung muss dabei ihre aktuelle Zustandskategorie um mindestens eine Note verbessern.
Instandhaltungsbrücke
Eine Instandhaltungsbrücke ist eine Eisenbahnüberführung, bei der bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen, z.B. Entwässerungsarbeiten oder Korrosionsschutz, mit Kosten von mindestens 200 TEUR im LuFV III-Zeitraum durchgeführt wurden.
Die Eisenbahnüberführung muss dabei ihre aktuelle Zustandskategorie um mindestens eine Note verbessern.
Anplanungsbrücke
Eine Anplanungsbrücke ist eine Eisenbahnüberführung, die bis zum Ende der LuFV III mindestens bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) angeplant wurde und bis Ende 2034 baulich umgesetzt wird.
Die Anplanung einer Eisenbahnüberführung kann für ein altes Brückenbauwerk oder einen zurückgebauten, ortsgleichen Bahnübergang erfolgen.
Warum hat die DB in der Vergangenheit unterschiedliche Zahlen zu den Brücken aus dem LuFV-Programm kommuniziert?
Es gab Missverständnisse in Bezug darauf, welche Brücken gemeint waren. DB InfraGO und das Eisenbahnbundesamt (EBA) hatten verschiedene Vorstellungen davon, welche Einflussgrößen bei der Bewertung eine Rolle spielen. Im Grunde wurden daher Äpfel mit Birnen verglichen. Dies führte zu unterschiedlichen Zahlen. Im Jahr 2015 fand daher sowohl für die DB InfraGO als auch das EBA ein Lernprozess statt. Die Abweichung zwischen Soll und Ist im ersten LuFV II Jahr 2015 ergibt sich maßgeblich aus Unkenntnis über Anrechenbarkeit und Methodik zur Zählweise. Hier musste zunächst ein gemeinsames Verständnis geschaffen werden.
LuFV-Brücken (Auswahl)
Eisenbahnüberführung Westerburg, Rheinland-Pfalz